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Geschlecht a la carte?

Das geplante Selbstbestimmungsrecht der Grünen sieht vor, dass Eltern bis zum 14. Geburtstag ihres Kindes ohne Weiteres den Geschlechtseintrag ändern lassen können. Männlich, weiblich oder divers stehen wahlweise zur Verfügung, je nach Wunsch des Kindes - oder auch nach Wunsch der Eltern...? Man muss jedenfalls nur Bescheid geben, ein ärztliches oder psychologisches Attest ist nicht vonnöten.

Ab dem 14. Geburtstag dürfen die Jugendlichen in dieser Sache selbst auf dem Standesamt vorsprechen. Entweder im Beisein ihrer Eltern, oder, wenn hier keine Einigkeit besteht, mit familiengerichtlicher Unterstützung.

Früher kamen auf 10 Jungen oder Männer, die eine Frau werden wollen, ein Mädchen oder eine Frau, die ein Mann werden wollte. Heute ist das Verhältnis umgekehrt und die Zahl der Menschen, die sich als transsexuell outen, also das Gefühl haben, im falschen Körper geboren zu sein, wächst rasant.

Namhafte Kinder- und Jugendpsychiater warnen davor, dass die sogenannte Transsexualität schlichtweg ein Ventil sein könnte, welches vielen Menschen eine vermeintliche Ausflucht aus allerlei inneren Nöten bietet, da man - als "unschuldiges" Opfer seines eigenen Körpers - auf mehr Verständnis, Zuwendung und Anerkennung hoffen darf als bei anderen seelischen Problemen.

Wenn man die Grünen darauf anspricht, so bekommt man apodiktisch zu hören, dass die zunehmende Zahl transsexueller Menschen alleine auf die Enttabuisierung und zunehmende Anerkennung des Themas zurückzuführen sei. Woher die Grünen diese Sicherheit nehmen, bleibt ihr Geheimnis. Jedenfalls fahren sie mit Volldampf weiter.

Die Grünen verweisen hinsichtlich des geplanten Selbstbestimmungsrechtes auch gerne auf die "höchstrichterliche Rechtsprechung". Doch das Bundesverfassungsgericht hat sich lediglich zur biologischen Intersexualität geäußert, nicht jedoch zur davon grundverschiedenen Transsexualität. Hier werden Bürger manipuliert und in die Irre geführt.

Laut Grünen müsse der bei Geburt "falsche" Geschlechtseintrag korrigiert werden. Man könnte fragen, warum dann bei Geburt überhaupt ein Geschlechtseintrag erfolgen muss, wenn offensichtlich keine Möglichkeit besteht, das Geschlecht korrekt zu bestimmen.


Es gäbe eine einfache Lösung für dieses Dilemma. Zusätzlich zum biologischen Geschlecht könnte man einen standesamtlichen Eintrag zu einer ggf. davon abweichenden gefühlten Geschlechtsidentität zulassen. Biologisch Mann, fühlt sich aber als Frau. Oder andersrum. Damit wäre alles korrekt notiert.

Aber wenn es nach den grünen Jakobinern geht, muss die biologische Wahrheit zugunsten der subjektiven Identität ausgelöscht werden. Endgültig.

Im grünen Gesetzesentwurf ist übrigens eine Sperrklausel vorgesehen. Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lässt, muss den neuen Eintrag mindestens ein Jahr lang belassen. Es ist offensichtlich nicht vorgesehen, Zweifel an der eigenen Entscheidung haben zu dürfen.

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